Satzungsänderung inklusive Kassenprüfer
Thomas und ich würden dies dann zur Abstimmung in die Versammlung einbringen. Gerne dürft ihr aber eure Meinung dazu sagen.
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- Jussi / Thomas
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Die Kassenprüfer als Organ zu definieren ist sicher Geschmackssache - meiner Meinung nach braucht es das nicht, aber es tut auch nicht weh. Da bin ich leidenschaftslos. Ansonsten ist der Passus zur Besetzung der Kassenprüfer aus meiner Sicht so, dass er das aufgetauchte Problem löst. Und das war der Auftrag aus dem Plenum der Mitgliederversammlung letztes Jahr. Ich denke damit ist er erfüllt.
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Für alle Organe muss allerdings eine eindeutige Satzungsgrundlage mit Bestimmungen über Aufgaben, Zusammensetzung,
Art und Dauer der Bestellung, Kompetenzen, Zuständigkeiten etc. bestehen.
Die vielfältigen Vereinsorgane können unterschiedliche Aufgaben bzw. Funktionen haben, z.B.
Entscheidungsfunktion, Kontroll- bzw. Aufsichtsfunktion, Ausführungsfunktion etc.
Die Satzungsgrundlage ist gegeben und mit der Kontrollfunktion auch die Aufgabe. Für mich gehört der Kassenprüfer also zum Vereinsorgan.
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Warum soll die Kassenprüfung denn jetzt ein Organ des Vereins werden? Die Kassenprüfung soll doch neutral erfolgen. Wäre das nicht ein Widerspruch wenn sie dann ein Vereinsorgan ist? Ich würde da nur den Wahl- und Durchführungsmodus anpassen...reicht.
Ansonsten möchte ich noch einmal darauf hinweisen, daß unsere Satzung von einem Rechtsanwalt und von einem Notar geprüft ist. Sie ist deshalb zwar nicht unantastbar, jedoch sollte man sich bewusst sein, daß jede Änderung auch rechtliche Inkonsistenzen nach sich ziehen könnte. Bei einem Antrag auf Satzungsänderung muß jeder einzelne Paragraph (selbst wenn es nur ein Rechtschreibfehler ist) mit Urtext, neuem Text und Begründung aufgeführt werden. Ich bin mir auch nicht sicher, ob eine Neunummerierung so einfach möglich ist. Der oben genannte Vorschlag kommt so einer kompletten Neufassung, statt einer Änderung gleich.
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