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Satzungsänderung Beitragszahlung

#11359
Servus, liebe Mitglieder/innen!

Durch meine neue Mitgliedschaft seit dem 1.11.17 ist mir eine Sache aufgefallen, die ich gerne zur Sprache bringen möchte. Bezugnehmend auf unsere Beitragssatzung, die folgendes vorgibt:

§ 2 Fälligkeit

Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im 1. Quartal des laufenden Kalenderjahres fällig und selbstständig und unaufgefordert vom Mitglied zu überweisen. Im Jahr des Beitritts eines Mitglieds ist der Mitgliedsbeitrag einen Monat nach dem Beitritt fällig.


Bisher findet dort der Fall keine Erwähnung, was aus dem Mitgliedsbeitrag wird, wenn ein Mitglied erst im Laufe des Kalenderjahres Mitglied wird. In meinem Fall hat das zur Folge gehabt, dass von mir der komplette Jahresbeitrag für zwei Monate Mitgliedschaft verlangt wurde. Das finde ich persönlich nicht zeitgemäß. Üblich wäre da eher ein anteiliger Beitrag, der sich an den Monaten der Mitgliedschaft orientiert und den angedachten Jahresbeitrag auf die individuelle Mitgliedsdauer herunterbricht. Ich will nicht potenziellen Neumitgliedern sagen müssen, dass es sich vor dem Januar nicht lohnt, Mitglied zu werden, da sie ansonsten doppelt zur Kasse gebeten werden.
Letzte Änderung: 7 Jahre 8 Monate her von Ludwig..

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Re:

#11363
Der Fall findet schon Erwähnung, nämlich direkt im nächsten Paragraphen.

§3 Beginn und Ende der Mitgliedschaft während des laufenden Kalenderjahres

Der Beginn und das Ende der Mitgliedschaft während eines laufenden Kalenderjahres
lassen die Entstehung und die Höhe des Mitgliedsbeitrages für dieses Kalenderjahr
unberührt.

Demnach ist unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts der volle Vereinsbeitrag zu leisten.

Ich verstehe aber, worauf Du hinaus willst.
Dazu ist meine Meinung, dass es recht unpraktikabel ist, bei Eintritt im laufenden Jahr den Beitrag zeitanteilig anzusetzen, da dann jedes Mal erst errechnet werden muss, wieviel das ist. Macht man das dann monats-, wochen- oder taggenau? Da kommt beim gegenwärtigen Beitrag immer ein unrundes Ergebnis heraus.
In Deinem Fall hast Du den Beitrag außerdem zwar erst im Oktober geleistet (demnach im drittletzten Monat). Dein Antrag datierte aber vom 21.06.17. Danach hat es fast vier Monate gedauert, bis Du der Aufforderung zur Beitragszahlung nachgekommen bist...

Im Übrigen halte ich den Beitrag für so niedrig, dass es nicht auch noch einer Aufteilung bedarf.
Darüber kann aber natürlich die Mitgliederversammlung mal diskutieren und ggf. abstimmen.

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Re:

#11372

Der Fall findet schon Erwähnung, nämlich direkt im nächsten Paragraphen.

§3 Beginn und Ende der Mitgliedschaft während des laufenden Kalenderjahres

Der Beginn und das Ende der Mitgliedschaft während eines laufenden Kalenderjahres
lassen die Entstehung und die Höhe des Mitgliedsbeitrages für dieses Kalenderjahr
unberührt.

Demnach ist unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts der volle Vereinsbeitrag zu leisten.

Ich verstehe aber, worauf Du hinaus willst.
Dazu ist meine Meinung, dass es recht unpraktikabel ist, bei Eintritt im laufenden Jahr den Beitrag zeitanteilig anzusetzen, da dann jedes Mal erst errechnet werden muss, wieviel das ist. Macht man das dann monats-, wochen- oder taggenau? Da kommt beim gegenwärtigen Beitrag immer ein unrundes Ergebnis heraus.
In Deinem Fall hast Du den Beitrag außerdem zwar erst im Oktober geleistet (demnach im drittletzten Monat). Dein Antrag datierte aber vom 21.06.17. Danach hat es fast vier Monate gedauert, bis Du der Aufforderung zur Beitragszahlung nachgekommen bist...

Im Übrigen halte ich den Beitrag für so niedrig, dass es nicht auch noch einer Aufteilung bedarf.
Darüber kann aber natürlich die Mitgliederversammlung mal diskutieren und ggf. abstimmen.


Da muss ich dich etwas eingehender informieren, damit du meinen Fall vollständig bewerten kannst. In meinem Fall bekam ich zunächst gar keine Reaktion des Vereins auf meinen Mitgliederantrag. Erst auf meine Nachfrage hin wurde schließlich klar, dass ich als Mitglied angenommen bin und den vollen Beitrag zu entrichten habe. Da lief von organisatorischer Seite etwas leicht schief, was ich an der Stelle jedoch nicht negativ bewerten will. Wir sind alle Menschen.

Ich würde das der Einfachheit halber monatsgenau abrechnen. Damit wären lediglich elf Rechnungen einmalig nötig, um den einzufordernden Betrag zu ermitteln. Da sehe ich kein Problem.

Was du bezüglich deines Zitates schreibst, stimmt. Ich finde es aber immernoch verkehrt, den vollen Beitrag von Mitgliedern zu verlangen, die u.U. nur wenige Monate Mitglied sind. Sowas kann potenzielle Mitglieder abschrecken.
Letzte Änderung: 7 Jahre 8 Monate her von Ludwig..

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Re:

#11462
Ich kann die Aussage von Ludwig bestätigen da er mich damals angesprochen hat und ich dann über Stephan nachgefragt habe ob er überhaupt als Mitglied aufgenommen wurde. Erst daraufhin kam das alles ins Laufen.


Und ich möchte darum bitten, dass man nicht ständig beurteilt wieviel Geld es für andere ist, manch einer muss auch für 25 Euro sparen. Es scheint immer wieder vergessen zu werden, dass wir auch viele Teilnehmer und Mitglieder haben die wirklich den Cent 3x umdrehen müssen bevor sie ihn ausgeben können. Ich mag es nicht wenn jemand nicht in deren Schuhe läuft aber beurteilt ob 25 Euro viel oder wenig sind. Das betrifft den Vereinsbeitrag genauso wie die Getränkekarte oder den Preis der Eventkarte und ich weiß sehr gut wovon ich rede. Es wäre schön wenn solche Bemerkungen nicht mehr auftauchen.

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Re:

#11473
Wie wäre denn damit:

Wir senken den Beitrag auf 24 € und setzen dann Monatliche Staffelung fest bei Neueinstieg zum 1.des folgenden Monats. So sind es immer einfach 2 € pro Monat.

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Re:

#11490
Das wäre die gerechteste Möglichkeit Lars, aber wenn ich das Argument lese, es ist zuviel Aufwand monatsgenau abzurechnen, könnte man vielleicht wenigstens so rechnen, dass alle die ab dem 01.08. dazu kommen nur noch 10,00 EUR bezahlen. Das wäre ein klarer Stichtag und nicht soviel Aufwand wie Monatsgenau, vor allem aber ein wenig gerechter als jetzt.

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